Sturmschäden und was Sie dabei beachten sollten
- flexibel-green
- 5. Okt. 2021
- 2 Min. Lesezeit
Ein Sturmschaden kann jeden Gartenbesitzer treffen – egal wie gut er/sie sich darauf vorbereitet und ggf. auch Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Wichtig ist, zeitnahe und richtig zu reagieren, um die bestmögliche Schadensbegrenzung zu betreiben.

Die richtige Vorgehensweise bei Sturm
Nicht jeder Sturm verursacht dramatische Schäden und es ist notwendig sich bewusst zu machen, welche Schäden als Sturmschaden eingestuft werden können und welche nicht. Grundsätzlich gilt, dass Versicherungsträger erst ab Windstärke 8 (62 – 74 km/h) in Anspruch genommen werden können. Diese wird anhand der Informationen des Deutschen Wetterdienstes ermittelt.
Zu den langfristigen Sicherheitsmaßnehmen zählen:
· Die regelmäßige Überprüfung von Bäumen auf tote, morsche oder brüchige Äste
· Das Entfernen toter oder brüchiger Äste
· Das Stabilisieren junger Bäume, beispielsweise durch stützen oder anbinden
· Das Anlegen von Mauern und Zäunen als Windschutzmaßnahme oder
· Das Pflanzen von Hecken und Sträuchern
Darüber hinaus sollten jederzeit stabile Seile für den Fall eines Sturms in greifbarer Nähe bereitliegen.
Zu den kurzfristigen Maßnahmen bei Eintreten von Sturm oder Sturmwarnung zählen:
• Gartenmöbel und Sonnenschirme sicher unterbringen
• Markisen und Sonnensegel einfahren
• Dekorationen sowie auch Gartengeräte entfernen und sicher unterbringen
• Bäume und Sträucher anbinden
• Kübelpflanzen sicher unterstellen
• hohe Kübelpflanzen auf die Seite legen und ggf. fixieren
Stellen Sie grundsätzlich sicher, dass keine Werkzeuge oder Geräte im Garten verbleiben.
Wann zahlt welche Versicherung
Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung die mit dem Abtransport und der Entsorgung entwurzelter oder umgeknickter Bäume zusammenhängenden Kosten nach einem Sturmschaden, sofern sich diese auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden. Darüber hinaus werden auch die Kosten für das Entfernen von abgebrochenen Ästen, die Gartenbesitzer aufgrund ihres Gewichts oder fehlender Transportmöglichkeiten nicht selbst entfernt werden können, von der Versicherung übernommen.
Zu beachten ist hierbei, dass die Entfernung und das Entsorgen von bereits abgestorbenen Ästen und Bäumen nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Fehlende Maßnahmen im Vorfeld gelten als Selbstverschulden und die damit einhergehenden Kosten müssen vom Grundstücksbesitzer selbst getragen werden.
Kommt es während eines Sturms dazu, dass abgebrochene Äste oder entwurzelte Bäume das Nachbarhaus beschädigen, ist ebenso die Wohngebäudeversicherung des Besitzers als auch die des Nachbarn zu informieren, da im Einzelfall entschieden werden muss, welche Wohngebäudeversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig ist oder ob ggf. auch eine Regulierung durch die Haftpflichtversicherung in Betracht kommt. Bei kleineren Schäden eventuell auch die Hausrat-, diverse Zusatz- oder die Kaskoversicherung.
Sturmschäden korrekt beim Versicherungsträger melden
Bei Vorliegen von Sturmschäden ist es notwendig, diese zeitnahe (innerhalb einer Woche) der zuständigen Versicherung zu melden. Hierbei ist es notwendig, den Schaden ganz genau zu dokumentieren. Notieren Sie sich wann und wie genau der Schaden entstanden ist und fertigen Sie so viele Fotos wie möglich an, um Ihren Fall ganz genau darzulegen. Dies beschleunigt die Bearbeitung, da es seltener zu Rückfragen durch den Sachbearbeiter kommt.
Sollte es notwendig sein, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, sind Vorher/Nachher-Fotos besonders wichtig um bereits geleistete Zahlungen erstattet zu bekommen. Sind diese Fotos und Dokumentationen nicht vorhanden, kann keine Feststellung des Schadens durch die Versicherung erfolgen und die Übernehme durch den Versicherungsträger abgelehnt werden.
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